„Nordrhein-westfälischer Zuckerproduktion auf EU-Ebene den Weg in die Klimaneutra-
lität ermöglichen!“
I. Ausgangslage
Der Anbau und die Weiterverarbeitung von Zuckerrüben stellt in Nordrhein-Westfalen ein tra-
ditionelles Stück Land- und Lebensmittelwirtschaft dar. Etwa 60.000 ha Land werden von
knapp 4.000 Rübenbauern und -bäuerinnen in Nordrhein-Westfalen bestellt. Während der Sai-
son von Oktober bis Januar werden Jahr für Jahr mehr als 4 Millionen Tonnen Zuckerrüben
geerntet1, die regional zu Zucker weiterverarbeitet werden. Der Zuckerrübenanbau stellt auf
den guten Ackerböden in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Existenzgrundlage für viele land-
wirtschaftliche Betriebe dar. Vier von 18 Zuckerfabriken in Deutschland stehen in Nordrhein-
Westfalen und stellen rund 1.000 tarifgebundene direkte Arbeitsplätze in Appeldorn, Euskir-
chen, Jülich und Lage bereit. So verbleiben 80 Prozent der Wertschöpfung in der Region,
insbesondere in den ländlicheren Teilen der Kölner Bucht, der Jülicher Börde, der Voreifel, am
Niederrhein und in Ostwestfalen.
Der Zuckerrübenanbau und die Gewinnung von Rübenzucker in Nordrhein-Westfalen leistet
einen Beitrag zur regionalen Lebensmittelerzeugung. Die Zuckerrübe wird in Fruchtfolgen an-
gebaut und kann somit die Bodenfruchtbarkeit auf dem Acker fördern. Günstige Standortbe-
dingungen ermöglichen in Nordrhein-Westfalen in der Regel überdurchschnittlich hohe Erträge
und damit eine hohe Effizienz der eingesetzten Produktionsmittel. Der Zuckerrübenanbau und
die Weiterverarbeitung erfolgt in der Region, wodurch sich lange Transportwege vermeiden
lassen. Damit leistet der heimische Zuckerrübenanbau und die Zuckerproduktion in Nordrhein-
Westfalen einen Beitrag zur Versorgungssicherheit dieser Produkte.
Gleichzeitig ist der Energieaufwand für diese Produktion jedoch beträchtlich. Rund 7,6 TWh
Energie im Jahr verbrauchen alle deutschen Werke zusammen. 30 Prozent dieses
Energiebedarfes entfallen auf Nordrhein-Westfalen. Da die Weiterverarbeitung vor allem im
ländlichen Raum stattfindet, wäre eine Elektrifizierung dieses Wirtschaftsbereiches nur mit im-
mensen Investitionen in die Netze möglich. Um fossile Energieträger wie Öl und Gas dennoch
zu ersetzen, ist der Wasserstoff-Anschluss auch des ländlichen Raums unerlässlich und muss
bereits jetzt für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Planung neuer Trassen und
den Ausbau der Netze bedacht werden. Um schon kurzfristiger klimafreundlicher produzieren
zu können und Konkurrenzen um auf absehbare Zeit knappe Energieträger zu vermeiden,
schlägt die Zuckerindustrie die Nutzung von Rübenschnitzeln als Basisenergieträger vor. Dies
muss jedoch mit weiteren Anstrengungen der Industrie einhergehen, die Energieeffizienz ihrer
Produktionsprozesse zu steigern, um den Energiebedarf zu reduzieren.
Damit diese Substitution tatsächlich auch im europarechtlichen Sinne eine Anerkennung fin-
det, müsste der biogene Stoff idealerweise in einer überarbeiteten Anlage IX der „Renewable
Energy Directive“ (RED III)/ der „Erneuerbaren-Energien-Richtlinie“ Anerkennung finden. Die
auf Kraftstoffe für den Verkehr begrenzte Auflistung sollte auf Brennstoffe insgesamt ausge-
weitet oder mit einer Untergruppe versehen werden. Bisher ist lediglich der Stoff Bagasse auf-
geführt, der als Rohrzuckerprodukt in Europa gar nicht produziert wird, sondern importiert wer-
den müsste. Die daraus resultierende einseitige Bevorzugung von Wettbewerbern aus ande-
ren Weltregionen stellt ebenfalls ein Problem dar.
Gemäß gemeinsamer EU-Marktordnung sind die Rübenanbauer Eigentümer der Pressschnit-
zel. Die Zuckerwirtschaft d.h. Zuckerunternehmen und Rübenanbauer in Nordrhein-Westfalen
sind zu einer klimaneutralen Zuckerproduktion bereit, wenn die notwendigen EU-rechtlichen
Rahmenbedingungen zur bioenergetischen Verwertung von Pressschnitzeln geschaffen wer-
den. Bei der energetischen Verwertung von Rübenschnitzeln durch die Industrie muss sicher-
gestellt werden, dass dies nicht zu einer Verknappung oder Kostensteigerung bei diesen Fut-
termitteln für die Landwirtschaft kommt, um diese nicht unnötig weiter unter wirtschaftlichen
Druck zu setzen und Flächenkonkurrenzen nicht weiter zu verschärfen. Ferner muss sicher-
gestellt werden, dass die energetische Verwertung von Rübenschnitzeln die Potentiale einer
stofflichen Nutzung, z.B. in der chemischen Industrie bzw. zur Herstellung von Verbundwerk-
stoffen, in der Rübenschnitzel den rohstofflichen Einsatz von Erdöl mindern könnte, nicht
schmälert. Die Rübenlieferungsverträge in Nordrhein-Westfalen zwischen dem Zuckerunter-
nehmen und den Rübenanbauern würden eine bioenergetische Verwertung eines Teils der
Pressschnitzel bereits ermöglichen. Allerdings ist dazu mehr notwendig als nur die Veranke-
rung von Reststoffen aus der Zuckerproduktion als biogener Brennstoff in der RED III. Das
Erreichen der Klimaneutralität der Zuckerrübenproduktion und -verarbeitung ist entlang der
gesamten Wertschöpfungskette von hoher Bedeutung. Es gilt zudem, die Zuckererzeugung in
Nordrhein-Westfalen bei der klimaneutralen Transformation zielgerichtet zu unterstützen.
Alternativ zur Anerkennung in einem neu zu bildenden Unterabsatz für Brennstoffe in der o.g.
Anlage IX der RED III wäre nachrangig auch die Aufnahme von Zuckerrübenschnitzeln als
Basisenergieträger in der Anlage VI, wie sie aktuell auf europäischer Ebene diskutiert wird, ein
Weg, um die hiesige Zuckerproduktion klimaneutral darzustellen und den Firmen Investitions-
sicherheit bei der Umstellung weg von fossilen Energieträgern zu geben. Die nachhaltige Rest-
stoffverwertung im Sinne einer Kreislaufwirtschaft würde somit auf den Emissionshandel mit
den CO2-Zertifikaten anrechenbar. Das Europäische Parlament hat sich hierfür in den aktuel-
len Verhandlungen bereits ausgesprochen. Im andauernden Trilogverfahren haben sich die
Europäische Kommission und vor allem der Rat der EU diesem Votum allerdings noch nicht
angeschlossen.
Um den Rübenanbau und die Zuckerproduktion in Nordrhein-Westfalen mittel- und langfristig
zu halten, müssen sowohl der Zuckerrübenanbau als auch die Zuckererzeugung international
wettbewerbsfähig bleiben. Für die geeigneten Rahmenbedingungen setzen sich die antrags-
stellenden Fraktionen gemeinsam ein.
II. Der Landtag stellt fest:
- Die Zuckerrübe ist in vielen nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsbetrieben ein
wichtiger Bestandteil gesunder Fruchtfolgen. - Damit die Produktion und Weiterverarbeitung von Zuckerrüben klimaneutral erfolgen
kann, ist die Abschaffung von Wettbewerbsnachteilen in der Europäischen Union ein
wichtiger Schritt. - Die Produktion und Weiterverarbeitung von Zuckerrüben muss bis 2045 klimaneutral
erfolgen. - Um die Klimaneutralität herzustellen, bedarf es des Anschlusses der industriellen Pro-
duktionsanlagen auch im ländlichen Raum an die Wasserstoff-Versorgung. Zudem
sollte die Elektrifizierung von Produktionsprozessen geprüft und vorangetrieben wer-
den. - Um die Klimaneutralität herzustellen, bedarf es als Basisenergieträger der energeti-
schen Nutzung des Reststoffes Rübenschnitzeln in Biogasanlagen. - Die Europäische Union muss in ihrer RED den biogenen Rohstoff so anerkennen, dass
die Zuckerproduktion letztlich klimaneutral dargestellt werden kann und auch eine
Gleichbehandlung mit der Zuckerproduktion aus Zuckerrohr gewährleistet wird.
III. Der Landtag beauftragt die Landesregierung deshalb, - sich auf EU- und Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass Rübenschnitzel als
biogene Brennstoffe im Sinne der Klimaneutralität für die energetische Nutzung der
weiterverarbeitenden Industrie anerkannt werden. Diese Anerkennung sollte mit Blick
auf mögliche Nutzungskonkurrenzen in anderen Sektoren dauerhaft evaluiert werden. - ein Dialogverfahren zwischen Landwirtschaft, Futtermittelwirtschaft, Industrie und der
Zuckerindustrie zu initiieren, um auch in Zukunft eine ausreichende Versorgung des
heimischen Futtermarktes mit Zuckerrübenschnitzeln sicherzustellen und Potentiale ei-
ner stofflichen Nutzung nicht zu schmälern. - sich im Trilogverfahren der EU um die RED III weiter dafür einzusetzen, dass die hei-
mische Zuckerrübenproduktion und -weiterverarbeitung auch künftig wettbewerbsfähig
bleibt. - in allen Landesteilen von Nordrhein-Westfalen mittel- bis langfristig geeignete Wasser-
stoffinfrastrukturen zu unterstützten und dort, wo sich auf absehbare Zeit keine wirt-
schaftlichen Wasserstoff-Pipelinevorhaben realisieren lassen, dezentrale Wasser-
stoffversorgungsstrukturen zu unterstützen. - in allen Landesteilen von Nordrhein-Westfalen den Ausbau der Infrastruktur zur Elekt-
rifizierung industrieller Prozesse voranzutreiben.
B. Dafür sind am Antrag mit der Drucksachennummer 18/2552 folgende Änderungen
erforderlich:
Änderungsbefehle
- Die Überschrift erhält nachfolgende Fassung: „Nordrhein-westfälischer Zuckerproduk-
tion auf EU-Ebene den Weg in die Klimaneutralität ermöglichen!“ - In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „NRW“ durch „Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3295
4 - In Absatz 1 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt: „Der Zuckerrübenanbau stellt auf
den guten Ackerböden in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Existenzgrundlage für viele
landwirtschaftliche Betriebe dar.“ - Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz eingefügt:
„Der Zuckerrübenanbau und die Gewinnung von Rübenzucker in Nordrhein-Westfalen
leistet einen Beitrag zur regionalen Lebensmittelerzeugung. Die Zuckerrübe wird in
Fruchtfolgen angebaut und kann somit die Bodenfruchtbarkeit auf dem Acker fördern.
Günstige Standortbedingungen ermöglichen in Nordrhein-Westfalen in der Regel über-
durchschnittlich hohe Erträge und damit eine hohe Effizienz der eingesetzten Produkti-
onsmittel. Der Zuckerrübenanbau und die Weiterverarbeitung erfolgt in der Region,
wodurch sich lange Transportwege vermeiden lassen. Damit leistet der heimische Zucker-
rübenanbau und die Zuckerproduktion in Nordrhein-Westfalen einen Beitrag zur Versor-
gungssicherheit dieser Produkte.“ - In Absatz 2 wird Satz 1 in folgende Fassung geändert: „Gleichzeitig ist der Energieauf-
wand für diese Produktion jedoch beträchtlich.“ - In Absatz 2 Satz 5 wird das Wort „vermeintlich“ sowie die Anführungszeichen beim Wort
„ländlichen“ gestrichen. - In Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Dies muss jedoch mit weiteren Anstrengungen
der Industrie einhergehen, die Energieeffizienz ihrer Produktionsprozesse zu steigern, um
den Energiebedarf zu reduzieren.“ - In Absatz 3 wird das geklammerte RED in „(RED III)“ geändert und es werden nach den
Wörtern „Anlage IX der „Renewable Energy Directive“ (RED)“ die Wörter „/ der „Erneuer-
baren-Energien-Richtlinie““ eingefügt. - Absatz 4 wird gestrichen.
- Nach Absatz 4 wird folgender neuer Absatz eingefügt:
„Gemäß gemeinsamer EU-Marktordnung sind die Rübenanbauer Eigentümer der Press-
schnitzel. Die Zuckerwirtschaft d.h. Zuckerunternehmen und Rübenanbauer in Nordrhein-
Westfalen sind zu einer klimaneutralen Zuckerproduktion bereit, wenn die notwendigen
EU-rechtlichen Rahmenbedingungen zur bioenergetischen Verwertung von Pressschnit-
zeln geschaffen werden. Bei der energetischen Verwertung von Rübenschnitzeln durch
die Industrie muss sichergestellt werden, dass dies nicht zu einer Verknappung oder Kos-
tensteigerung bei diesen Futtermitteln für die Landwirtschaft kommt, um diese nicht unnö-
tig weiter unter wirtschaftlichen Druck zu setzen und Flächenkonkurrenzen nicht weiter zu
verschärfen. Ferner muss sichergestellt werden, dass die energetische Verwertung von
Rübenschnitzeln die Potentiale einer stofflichen Nutzung, z.B. in der chemischen Industrie
bzw. zur Herstellung von Verbundwerkstoffen, in der Rübenschnitzel den rohstofflichen
Einsatz von Erdöl mindern könnte, nicht schmälert. Die Rübenlieferungsverträge in Nord-
rhein-Westfalen zwischen dem Zuckerunternehmen und den Rübenanbauern würden
eine bioenergetische Verwertung eines Teils der Pressschnitzel bereits ermöglichen. Al-
lerdings ist dazu mehr notwendig als nur die Verankerung von Reststoffen aus der Zu-
ckerproduktion als biogener Brennstoff in der RED III. Das Erreichen der Klimaneutralität
der Zuckerrübenproduktion und -verarbeitung ist entlang der gesamten Wertschöpfungs-
kette von hoher Bedeutung. Es gilt zudem, die Zuckererzeugung in Nordrhein-Westfalen
bei der klimaneutralen Transformation zielgerichtet zu unterstützen.“
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3295
5 - Absatz 5 wird gestrichen.
- In Absatz 6 wird der letzte Satz „Eine aktivere Positionierung des Landes NRW sowie
der Bundesregierung ist darum wünschenswert.“ gestrichen. - Nach Absatz 6 wird folgender neuer Absatz eingefügt:
„Um den Rübenanbau und die Zuckerproduktion in Nordrhein-Westfalen mittel- und lang-
fristig zu halten, müssen sowohl der Zuckerrübenanbau als auch die Zuckererzeugung
international wettbewerbsfähig bleiben. Für die geeigneten Rahmenbedingungen setzen
sich die antragsstellenden Fraktionen gemeinsam ein.“ - Im Feststellungsteil wird ein neuer Punkt 1 und ein neuer Punkt 2 eingefügt:
- Die Zuckerrübe ist in vielen nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsbetrieben ein wich-
tiger Bestandteil gesunder Fruchtfolgen. - Damit die Produktion und Weiterverarbeitung von Zuckerrüben klimaneutral erfolgen
kann, ist die Abschaffung von Wettbewerbsnachteilen in der Europäischen Union ein
wichtiger Schritt.
- Im Feststellungsteil wird unter Punkt 1 die Jahreszahl von „2040“ auf „2045“ geändert.
- „Im Feststellungsteil wird Punkt 2 wie folgt gefasst: „Um die Klimaneutralität herzustellen,
bedarf es des Anschlusses der industriellen Produktionsanlagen auch im ländlichen Raum
an die Wasserstoff-Versorgung. Zudem sollte die Elektrifizierung von Produktionsprozes-
sen geprüft und vorangetrieben werden.“ - Im Feststellungsteil wird das letzte Wort in Punkt 3 von „Biogas“ zu „Biogasanlagen“ ge-
ändert. - In der Überschrift der Beschlussfassung unter Punkt III wird der Doppelpunkt („:“) nach
„deshalb“ in ein Komma („,“) geändert. - In der Beschlussfassung wird in Punkt 1 hinter „sich auf EU- und Bundesebene“ das Wort
„weiterhin“ eingefügt und Satz 1 folgender Satz angefügt: „Diese Anerkennung sollte mit
Blick auf mögliche Nutzungskonkurrenzen in anderen Sektoren dauerhaft evaluiert wer-
den“. - In der Beschlussfassung wird ein neuer Punkt 2 eingefügt:
- „ein Dialogverfahren zwischen Landwirtschaft, Futtermittelwirtschaft, Industrie und der
Zuckerindustrie zu initiieren, um auch in Zukunft eine ausreichende Versorgung des
heimischen Futtermarktes mit Zuckerrübenschnitzeln sicherzustellen und Potentiale ei-
ner stofflichen Nutzung nicht zu schmälern.“
- In der Beschlussfassung wird in Punkt 2 hinter „sich im Trilogverfahren der EU um die
RED III“ das Wort „weiter“ eingefügt. - In der Beschlussfassung wird ein weiterer Punkt eingefügt:
- „in allen Landesteilen von Nordrhein-Westfalen mittel- bis langfristig geeignete Was-
serstoffinfrastrukturen zu unterstützten und dort, wo sich auf absehbare Zeit keine wirt-
schaftlichen Wasserstoff-Pipelinevorhaben realisieren lassen, dezentrale Wasser-
stoffversorgungsstrukturen zu unterstützen.“ - In der Beschlussfassung wird ein weiterer Punkt eingefügt:
- „in allen Landesteilen von Nordrhein-Westfalen den Ausbau der Infrastruktur zur Elekt-
rifizierung industrieller Prozesse voranzutreiben.“
