Für den Fall, dass Bürgerinnen und Bürger sich von Ämtern oder Behörden ungerecht behandelt fühlen, sieht Artikel 17 des Grundgesetzes eine besondere Anlaufstelle beim Parlament vor: Der Petitionsausschuss des Landtags hilft bei Ärger mit Behörden weiter. Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer Beschwerde an den Ausschuss wenden.
Eine Petition darf grundsätzlich jede*r einreichen. Für die Formulierung gibt es keine Vorgaben. Die Petition muss allerdings schriftlich, unterschrieben und unter der Nennung von Namen und Adresse erfolgen. Eine Unterschriftenliste ist nicht erforderlich. Bei Sammelpetitionen genügen die Adresse und Unterschrift einer die Gruppe vertretenden Person. Auch die Abgabe einer Online-Petition auf der Internetseite des Landtags ist möglich.
Ich bin einer von 21 Abgeordneten, die dem Petitionsausschuss angehören. Wenn Sie vor Abgabe einer Petition Fragen haben, wenden Sie sich auch gerne direkt an mich.
