I. Ausgangslage
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist auf Landesebene das zentrale Instrument der Raum-
ordnung in Nordrhein-Westfalen, mit dem die Zukunftsentwicklung des Landes gestaltet und
die Grundlagen zur Raumnutzung in unserem Bundesland gelegt werden. Von der Bereitstel-
lung von Flächen für Siedlung, Gewerbe und Industrie über die Sicherung landwirtschaftlicher
Flächen für die Produktion von Lebensmitteln und die Steuerung der Rohstoffgewinnung bis
hin zum Schutz von Freiräumen und Natur muss die Landesentwicklung in Nordrhein-Westfa-
len dabei verschiedenste Interessen zusammenbringen und Nutzungskonflikte überwinden.
Die Vielfalt unseres Landes und die regional unterschiedlichen Bedürfnisse bedingen eine
räumlich differenzierte Entwicklung, wobei unser klares Ziel ist, gleichwertige Lebens- und Ar-
beitsverhältnisse in allen Teilräumen unseres Landes zu schaffen und zu erhalten. Die Entste-
hung bzw. Überarbeitung eines Landesentwicklungsplanes ist ein mehrschrittiges und kom-
plexes Verfahren.
Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN hat sich vom Klimaschutz über den nachhaltigen
Umgang mit unseren Rohstoffen und Ackerböden bis hin zum Schutz unserer Natur in unse-
rem dicht besiedelten Bundesland sowie der Entwicklung der ländlichen Regionen als Lebens-
und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung verschiedenste Ziele gesetzt, die durch
eine Änderung des Landesentwicklungsplans unterstützt werden. Leitbild soll hierbei das kli-
maneutrale Industrieland Nordrhein-Westfalen mit einer nachhaltigen Raumentwicklung sein,
die die natürlichen Lebensgrundlagen schützt, die Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und
Wohnstandort sichert, die Funktion von Land- und Waldwirtschaft erhält und angemessene
Gestaltungsmöglichkeiten für kommende Generationen in den Regionen bewahrt. Die Auf-
nahme des 5 ha-Grundsatzes zur Reduzierung des Flächenverbrauchs oder die Schaffung
von neuen Flächenkulissen für Photovoltaik- und Windenergieanlagen sind wichtige Instru-
mente, um dieses Leitbild über die Landesplanung zu erreichen. Dabei existiert ein Span-
nungsfeld zwischen einer möglichst sparsamen Flächennutzung auf der einen Seite und den
Flächenbedarfen für die Ernährungssicherung sowie die Transformation der Wirtschaft und
der Energieversorgung auf der anderen Seite. Wir streben deshalb einen Ausgleich zwischen
dem sparsamen Umgang mit Fläche und Entwicklungsmöglichkeiten an.
Darüber hinaus ist das Ziel der Flächensparsamkeit nicht nur planerisch durch Ziele und
Grundsätze im LEP zu sichern, sondern auch konkret über die Nutzbarhaltung vorhandener
Industrie- und Gewerbeflächen, Flächenrecycling, flächenschonendes Bauen sowie Maßnah-
men zur intelligenten Flächennutzung zu unterstützen. Dazu zählt auch die Weiterentwicklung
der aktuellen Verfahren zum ökologischen Ausgleich und der Kompensationsmaßnahmen, so-
dass nicht die Quantität, sondern die Qualität des ökologischen Ausgleichs im Vordergrund
steht, Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenvielfalt und Biodiversität die beabsich-
tigte Wirkung entfalten und insgesamt weniger landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genom-
men wird.
Aufgrund der Fülle der Aufgaben und des besonderen Zeitdrucks beim Ausbau der Erneuer-
baren Energien hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des
Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) angekündigt, dass es innerhalb der laufenden Legisla-
turperiode zwei LEP-Änderungen geben wird. Die erste Änderung hat das Ministerium bereits
angestoßen und hierfür am 31. August 2022 die Eckpunkte bekannt gegeben. Dabei sollen
insbesondere die regionalplanerische Verankerung von Windenergiegebieten, der Wegfall der
landesplanerischen 1500-Meter-Abstandsregelung für Windkraftplanungen sowie die Erweite-
rung der Flächenkulisse für Freiflächen-/Agri-Photovoltaik zu einem beschleunigten Ausbau
der Erneuerbaren Energien und damit zu Klimaschutz und Energiesicherheit in unserem Bun-
desland beitragen. Angesichts der sehr ambitionierten Ziele der Koalition für den Klimaschutz
in Nordrhein-Westfalen und angesichts der zeitlichen Vorgaben durch die Bundesebene sind
hierbei besonderer Ehrgeiz und eine schnelle Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligung gebo-
ten, um dem Landtag noch im Jahr 2023 einen Entwurf zur Änderung des Landesentwick-
lungsplans zuzuleiten.
Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen hat das erste LEP-Änderungsverfahren bereits mit
einem umfassenden Windenergiepaket flankiert, mit dem die Flächenkulisse für Windenergie
erheblich gesteigert und die Akzeptanz für Windenergie gestärkt wird. Darüber hinaus hat die
Landesregierung mit mehreren Erlassen Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien
abgebaut und die Voraussetzungen für einen beschleunigten Zubau geschaffen.
Über diese energiepolitischen Aspekte hinaus ist eine zweite Änderung des Landesentwick-
lungsplans notwendig, um weiteren zentralen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen.
Angesichts der Dauer und der im Verfahren gebotenen Gründlichkeit muss mit diesem Ände-
rungsverfahren so schnell wie möglich begonnen werden.
Besonderer Handlungsbedarf besteht im Bereich des Rohstoffabbaus. Hier gilt es nun für die
Landesplanung, rechtskonforme Rahmenbedingungen zu schaffen, die einerseits den Roh-
stoffbedarf Nordrhein-Westfalens berücksichtigen und andererseits Mensch, Natur und Um-
welt in den betroffenen Abbauregionen bestmöglich schonen und schützen. Durch Einführung
eines wissenschaftlich fundierten Rohstoffmonitorings soll der Verbrauch von Kiesen und San-
den transparent gemacht und auf den notwendigen Bedarf zurückgeführt werden, um so die
Akzeptanz für die notwendige Rohstoffgewinnung wiederherzustellen und zu erhalten. Ge-
meinsam mit den fortlaufenden Bemühungen um die Förderung des Einsatzes alternativer
Baustoffe gilt es, einen verbindlichen Degressionspfad und perspektivisch einen Ausstieg aus
der Kies- und Kiessandgewinnung in den besonders betroffenen Regionen zu ermöglichen.
Landwirtschaftliche Flächen sind nicht vermehrbar und somit in unserem dicht besiedelten
Bundesland ein hohes Gut für Mensch und Tier. Landwirtschaftliche Flächen sind die zentrale
Existenzgrundlage für landwirtschaftliche Betriebe und zugleich die Basis für unsere Ernäh-
rung und in Zukunft auch wichtig, um die Versorgung mit Lebensmitteln und nachwachsenden
Rohstoffen sicherzustellen. Sie werden immer noch zu oft als „Frei“-Flächen begriffen, wes-
halb es erklärtes Ziel ist, für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein Planzeichen Land-
wirtschaft einzuführen. Natürlich belassene Flächen und intakte Böden sind als Rückzugsorte
für Insekten und andere Arten von unschätzbarer Bedeutung und spielen eine entscheidende
Rolle für die Biotop-Vernetzung. Zudem erfüllt der Wald vielfältige Funktionen als Lebens-,
Wirtschafts- und Erholungsraum. All diese Flächen sind besonders schützenswert. Darüber
hinaus hat auch die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 gezeigt, dass es wichtig ist,
unbebaute Flächen vorzuhalten, etwa damit sie als Retentionsflächen zum Hochwasserschutz
dienen können. Das Ziel der Flächensparsamkeit, die den Schutz von Natur, Freiräumen und
Böden als natürlichem Lebensraum sowie als Grundlage für die Land- und Waldwirtschaft si-
cherstellt, muss im LEP gestärkt werden.
Zugleich ist die Bereitstellung von Flächen für eine maßvolle und zugleich bedarfsgerechte
Siedlungsentwicklung sowie für Industrie und Unternehmen ein wesentlicher Beitrag für eine
nachhaltige und zukunftsfähige Standortentwicklung. Wenn Nordrhein-Westfalen Industrie-
land und Heimat starker Unternehmen bleiben will, brauchen Unternehmen bei ihrer Transfor-
mation Entwicklungsmöglichkeiten. Gerade die Transformationsregionen können attraktive
Standorte für Zukunftsindustrien sein. Für eine vorausschauende Industrie- und Gewerbeflä-
chenplanung ist einerseits eine effizientere Nutzung von Flächen unumgänglich, andererseits
hat zugleich aber auch die Nach- und Umnutzung bereits versiegelter freiwerdender Flächen
höchste Priorität.
Zur Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben sowie deren Beschleunigung er-
möglichen wir eine Trendwende in der Landesplanung hin zu einer Ermöglichungsplanung.
Wir möchten den Kommunen einen größeren Spielraum in ihren Entwicklungsmöglichkeiten
bei der räumlichen Umsetzung gewähren, soweit landesplanerische Vorgaben, insbesondere
die Flächensparziele, das Leitbild der dezentralen Konzentration und der klimaneutrale Umbau
nicht gefährdet werden. Planerische Freiheit für die Kommunen wirkt sich positiv auf die Pla-
nungskapazitäten der Regionalplanung aus, die bei der Transformation und der Ausweisung
der Windenergiegebiete als großer Beitrag zur Energiewende ohnehin sehr gefordert ist. Das
Ziel ist dabei, durch Flexibilität mehr Freiheit für die kommunale Planung bei nur geringfügigen
Abweichungen vom Regionalplan und unter Einhaltung der gegebenen planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen (insbesondere der Flächensparziele und des Leitbilds der dezentralen
Konzentration) zu erreichen. Damit schützen wir z.B. Bestandsunternehmen und beugen de-
ren Abwanderung auf neue Gewerbeflächen auf der „grünen Wiese“ vor.
Nicht zuletzt ist die Landesplanung eine entscheidende Voraussetzung für einen nachhaltigen
Strukturwandel in den Tagebauregionen. Die Tagebaue im Rheinischen Revier haben zu Ein-
griffen in Verkehrsinfrastruktur, Wasserhaushalt und Umwelt geführt. Im Zuge der Beendigung
der Tagebaue sollen Umwelt- und Naturschutz gestärkt, Eingriffe zurückgenommen und Flä-
chen rekultiviert sowie revierweite Planungen für diese Bereiche vorangetrieben werden. Die
vom Strukturwandel betroffenen Regionen benötigen Transformationsflächen, die auch flä-
chenintensive Großvorhaben beinhalten und deren planerische Ausweisung wir sichern. Zu-
dem wollen wir die Ausweisung weiterer derartiger oder ähnlicher Flächen unter Einbeziehung
interkommunaler Ansätze prüfen.
Dabei haben die Nach- und Umnutzung vorhandener und im Zuge des Strukturwandels frei-
werdender Flächen Priorität. Hierfür ist eine wichtige Voraussetzung, dass die zeichnerischen
Festlegungen für den Braunkohlenabbau die aktuellen Abbaugrenzen berücksichtigen und die
Leitentscheidungen vom 05.07.2016 und 21.03.2021 (u.a. zum Erhalt der Ortschaft Holzwei-
ler, Verkleinerung der Tagebaue und zum Erhalt des Hambacher Waldes) sowie die am
04.10.2022 bekannt gemachte Entscheidung zum Vorziehen des Braunkohleausstiegs auf das
Jahr 2030 Abbildung finden. Im südlichen Teil des Tagebaus Hambach sollen Flächen für ei-
nen Ökosystemverbund im Rheinischen Revier gesichert werden.
Um eine Beschleunigung und Vereinfachung der Innenentwicklung bei der Bereitstellung von
Transformationsflächen in den Tagebauregionen zu erreichen, soll für vorgenutzte Flächen,
die im Siedlungszusammenhang des Rheinischen Reviers und nicht isoliert im Freiraum lie-
gen, für ihre Wiedernutzung ein noch auszugestaltender planungsrechtlicher Verfahrensbonus
entwickelt werden. Entsprechende Regelungen können maßgeblich zur Verfahrensbeschleu-
nigung beitragen und gleichzeitig den Druck auf andere Flächenreserven reduzieren, weil
dadurch in der Zukunft weniger neue Flächen in Anspruch genommen werden.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist auf Landesebene das zentrale Instrument der
Raumordnung in Nordrhein-Westfalen. Als solcher muss dieser gleichermaßen den Er-
halt und die Entwicklung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und räumlichen Ent-
wicklungsmöglichkeiten für Bevölkerung und Wirtschaft steuern. - Auf dem Weg zur ersten klimaneutralen Industrieregion steht Nordrhein-Westfalen vor
großen Herausforderungen, aber auch vor Chancen, die landesplanerisch gesteuert
werden müssen. - Angesichts der besonderen Dringlichkeit von Klimaschutz und Energiesicherheit ist die
zügige erste Teiländerung des LEP zur Flächensicherung für Erneuerbare Energien –
unter Abwägung der verschiedenen Interessen- und Nutzungskonflikten – geboten und
zweckmäßig. - Zur Berücksichtigung weiterer landesplanerischer Herausforderungen, insbesondere im
Bereich des Rohstoffabbaus sowie im Ausgleich von Nutzungsansprüchen, der Verrin-
gerung des Flächenverbrauchs, des Schutzes von natürlich belassenen Flächen im
Sinne des Artenschutzes sowie von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie des
Hochwasserschutzes muss noch in dieser Wahlperiode eine zweite Änderung des LEP
verfolgt und abgeschlossen werden. Das vom MWIKE mit Beginn im Jahr 2023 ange-
strebte zweite LEP-Änderungsverfahren wird daher ausdrücklich begrüßt und sollte, als
entscheidende Grundlage für die Regionalplanung, zeitnah und stringent verfolgt und
abgeschlossen werden.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung, - beide geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans unter Wahrung aller gebo-
tenen Sorgfalt so zeitnah wie möglich umzusetzen und entsprechende Beschleuni-
gungsmöglichkeiten zu nutzen. - bei den Änderungen des Landesentwicklungsplans im ersten Verfahren insbesondere
o für eine gerechte Verteilung der Flächenbedarfsziele auf die regionalen Planungs-
träger zu sorgen.
o dabei der Regionalplanung eine umfassende Flächenkulisse für die Nutzung durch
Windenergieanlagen zu öffnen.
o dafür zu sorgen, dass die Ausweisung der Windenergiegebiete in der Regionalpla-
nung möglichst bis Ende 2025 abgeschlossen ist und dass dabei kommunal aus-
gewiesene oder beabsichtigte Windenergiegebiete Berücksichtigung finden.
o PV-Freiflächenanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, benachteiligten Gebie-
ten sowie in Korridoren entlang von Verkehrsinfrastrukturen analog zum EEG 2023
zu ermöglichen (mit Rücksicht auf den Schutz von Bereichen mit besonderer Be-
deutung für die Biodiversität sowie hochwertige Ackerböden).
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2542
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o landesplanerische Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von Floating-PV und
Agri-PV zu beschreiben. - mit einem zweiten Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans so schnell wie
möglich zu beginnen und dabei insbesondere
o das Ziel des sparsamen Umgangs mit Fläche sowie das Leitbild der „dezentralen
Konzentration“ beizubehalten und zu stärken. Dazu gehört unter anderem die Auf-
nahme des 5 ha-Grundsatzes, der Schutz des Freiraums vor Zersiedelung sowie
die Nach- und Umnutzung vorhandener freiwerdender Flächen.
o zur Beschleunigung der Transformations- und Umbauaufgaben das Leitprinzip der
Ermöglichungsplanung zu implementieren, um den Kommunen einen größeren
Spielraum bei der räumlichen Umsetzung landesplanerischer Ziele zu gewähren
und ihre Flächenbedarfe möglichst flächensparend und flächenschonend decken
zu können.
o sicherzustellen, dass weiterhin ein ausreichendes und geeignetes Flächenangebot
für gewerbliche und industrielle Nutzungen zur Verfügung steht und die planeri-
sche Bereitstellung dieser Flächen auf Ebene der Regionalplanung beschleunigt
wird.
o mit unseren Rohstoffen sparsam und verantwortungsvoll umzugehen sowie den
Abbau klima- und naturverträglich zu gestalten. Dafür muss der Abbau auf den
notwendigen Bedarf zurückgeführt, Versorgungszeiträume rechtskonform ausge-
staltet und ein wissenschaftlich fundiertes Rohstoffmonitoring für Sand und Kies
eingeführt werden. Für die besonders betroffenen Regionen soll so ein Degressi-
onspfad und perspektivisch ein Ausstieg aus der Kies- und Kiessandgewinnung
ermöglicht werden. Um den Flächenverbrauch insgesamt zu begrenzen, sollen be-
stehende Lagerstätten unter Berücksichtigung anderer Schutzgüter möglichst um-
fassend ausgeschöpft werden. Wo immer möglich, sollen die Flächen nach der
Rohstoffentnahme entsprechend ihrer vorherigen Nutzung wiederhergestellt und
dabei auch der landwirtschaftlichen Nutzung zurückgegeben werden.
o zum Schutz landwirtschaftlicher Fläche und zur Sicherung der Versorgung mit Le-
bensmitteln für alle Regionalpläne ein Planzeichen Landwirtschaft einzuführen,
das andere, landwirtschaftsverträgliche Nutzungen nicht ausschließt.
o die ambitionierten Vereinbarungen zum Kohleausstieg 2030 und zur Verkleinerung
der Tagebaue im Rheinischen Revier neben der Leitentscheidung auch im LEP
abzubilden, um die freiwerdenden Flächen für andere Nutzungen schnellstmöglich
verfügbar zu machen.
o den vorsorgenden Hochwasserschutz als Grundsatz aufzunehmen. Flächen, die
mangels Hochwasserresilienz entfallen müssen, sollen im Rahmen der planeri-
schen Möglichkeiten und Bedarfe innerhalb der jeweiligen Gemeindegebiete kom-
pensiert werden.
o Ziele und Grundsätze für Anlagen der Wasserstoffinfrastruktur zu prüfen. - mit den Änderungen des Landesentwicklungsplans dazu beizutragen, die Klimaziele des
Landes zu erreichen und dazu alle verfügbaren wissenschaftlichen Empfehlungen und
Kriterien zu Rate zu ziehen. - einen zweiten Nationalpark für Nordrhein-Westfalen, unmittelbar nach Abschluss des
noch durchzuführenden Beteiligungsverfahrens, auch im Landesentwicklungsplan dar-
zustellen. - vorab gegenüber der Regionalplanung die geplanten Änderungen anzukündigen und
schon jetzt auf eine Berücksichtigung der damit verfolgten Zielsetzungen hinzuwirken.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2542
6 - über die Änderung des Landesentwicklungsplans hinaus
o das Ziel der Flächensparsamkeit auch durch flankierende Maßnahmen wie durch
eine effizientere Flächennutzung, die Nutzbarhaltung vorhandener Industrie- und
Gewerbeflächen, Flächenrecycling, flächenschonendes Bauen, verstärkte Innen-
entwicklung unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung sowie Maßnah-
men zur intelligenten Flächennutzung zu verfolgen.
o die aktuellen Verfahren zum ökologischen Ausgleich und der Kompensationsmaß-
nahmen weiterzuentwickeln, sodass nicht die Quantität, sondern die Qualität des
ökologischen Ausgleichs im Vordergrund steht.
o zu prüfen, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht auf die
Neuinanspruchnahme der Natur-, Siedlungs- und Verkehrsflächen angerechnet
werden und wie Städte und Gemeinden, die in Folge des Ausbaus der Erneuerba-
ren Energien kaum oder gar keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben, zu-
künftig zusätzliche Flächenkontingente oder andere geeignete Unterstützung für
ihre Entwicklung erhalten.
o sicherzustellen, dass planungs- und baurechtlich eine kombinierte Nutzung von
Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie in Windkonzentrationszonen und Wind-
energiegebieten ermöglicht wird.
o bei nur geringfügigen Abweichungen vom Regionalplan durch Flexibilität mehr
Freiheit für die kommunale Planung unter Einhaltung der gegebenen planungs-
rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere der Flächensparziele und des
Leitbilds der dezentralen Konzentration) zu erreichen.
o ein Konzept zu entwickeln, wie eine Beschleunigung und Vereinfachung bei der
Bereitstellung von Transformationsflächen in den Tagebauregionen gelingen
kann, das auch einen planungsrechtlichen Verfahrensbonus bei der kommunalen
Bauleitplanung für die Wiedernutzung von vorgenutzten Flächen, die im Siedlungs-
zusammenhang des Rheinischen Reviers und nicht isoliert im Freiraum liegen, be-
rücksichtigt.
o die Rechtsverordnung zur Ausgestaltung der Experimentierklausel nach § 38 LPlG
zeitnah auf den Weg zu bringen, um Vorhaben der Energiewende, zur Bewältigung
der Auswirkungen des Klima- und des Strukturwandels oder im Zusammenhang
mit den Anforderungen der Digitalisierung oder der Klimaanpassung in der kom-
munalen Bauleitplanung unter Wahrung von Beteiligungsrechten zu beschleuni-
gen und vereinfachte Zielabweichungsverfahren für diese Vorhaben zu erproben.