Ein kleiner Erfolg für den Klimaschutz konnte soeben vor Gericht erzielt werden: Das Oberverwaltungsgericht NRW erklärt den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln IV für unwirksam. Durch die Entziehung der rechtlichen Grundlage ist die frühere Stilllegung wieder ein Thema!
Mehr Hintergrundinfos gibt es beim WDR, bei der Tagesschau und bei der WAZ.
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